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 Externer Notfallplan für die Firma Bayernoil, Betriebsteil Neustadt a. d. Donau

23.07.2010


Externer Notfallplan für die Firma Bayernoil, Betriebsteil Neustadt a. d. Donau:
Auslegung für die Öffentlichkeit

 

Beim Landratsamt Kelheim liegt in der Dienststelle Hemauer Straße 48, Zimmer Nr. 106 ab dem 2. August 2010 bis einschließlich 3. September 2010 der externe Notfallplan für die Firma Bayernoil, Betriebsteil Neustadt a. d. Donau, zur Anhörung der Öffentlichkeit aus. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes Kelheim möglich.

 

Externe Notfallpläne müssen nach dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz für die Betriebe erstellt werden, für die zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen vom Betreiber ein Sicherheitsbericht zu erstellen ist. Der Externe Notfallplan ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, hier ist auch vorgesehen, dass Anregungen zum Plan von der Bevölkerung vorgebracht werden können.

 

Der externe Notfallplan besteht im Wesentlichen aus dem Feuerwehreinsatzplan, den Vorkehrungen zur Warnung der Bevölkerung und zur Räumung des im Schadenfalles gegebenenfalls betroffenen Gebietes.


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